Bahnt sich ein Volksaufstand an?
Lauterbach fordert unbefristeten Lockdown
Der Lockdown in Deutschland soll bis zum 31. Januar 2021 verlängert werden – nach dem Wunsch von SPD-Mann Karl Lauterbach sogar zeitlich unbegrenzt. Dagegen regt sich bei den mittelständischen Gewerbetreibenden nun jedoch massiver Widerstand.
Inzidenzwert soll auf 25 gesenkt werden
In Deutschland stehen die Zeichen auf Sturm. Obwohl die aktuellen Infektionszahlen in Deutschland wesentlich tiefer sind als diejenigen in der Schweiz fordert der SPD-«Gesundheitsexperte» Karl Lauterbach eine weitere Verschärfung der Corona-Massnahmen. Gemäss dem Nachrichtenmagazin «Spiegel» schlägt er einen Richtwert von 25 Infektionen pro 100’000 Menschen vor. Ein Inzidenzwert (Rate der Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in sieben Tagen) von 50 reiche nicht aus. Stattdessen sollte dieser Wert auf 25 gesenkt werden. Am Sonntag lag dieser Wert aktuell bei knapp 140.
Unbefristeter Lockdown gefordert
Statt die Maßnahmen erst zu lockern und dann wieder zu verschärfen, fordert Lauterbach einen zeitlich unbegrenzten Shutdown. Er begründet dies damit, dass nach einer Aufhebung des Lockdowns keine strengeren Massnahmen mehr durchgesetzt werden könnten, da dann der Widerstand der Bevölkerung wohl zu gross wäre. Heute wurde zudem bekannt, dass der Lockdown über den anvisierten 10. Januar hinaus bis zum 31. Januar 2021 bereits beschlossene Sache ist, und morgen kommuniziert werden soll.
Massiver Widerstand gegen Lockdown-Verlängerung angekündigt
Im Netz regt sich inzwischen massiver Widerstand gegen die angekündigte Lockdown-Verlängerung. So wird unter dem Hashtag #wirmachenauf über das Telegram-Netzwerk eine breite Front von bereits gegen 50’000 Teilnehmern mobilisiert, die Ihre Unternehmen ab dem 11. Januar 2021 in jedem Fall wieder öffnen werden.
Die Deutschen Unternehmer sind nicht die einzigen, die den Volksaufstand proben werden. Auch die Gaststätten in den Niederlanden kündigten bereits aktiven Widerstand an. Die Berliner Zeitung berichtete, dass Restaurantbetreiber in etlichen Orten der Niederlande ab dem 17. Januar 2021 selbst dann wieder Gäste empfangen werden, wenn dies wegen der Corona-Pandemie immer noch verboten sein sollte. Die beteiligten Wirte würden der Regierung das Vertrauen entziehen, berichtete die niederländische Nachrichtenagentur ANP am Mittwoch. Ihren «Ungehorsam» begründeten sie damit, dass ihre Betriebe vor dem Zusammenbruch stünden, während staatliche Unterstützung ausbleibe.
Juristische Unterstützung
Der Corona-Ausschuss mit zahlreichen Juristen aus verschiedenen Ländern beschäftigt sich seit Monaten mit den Corona-Massnahmen. Er ist klar der Ansicht, dass die verhängten Massnahmen gesetzeswidrig sind. Aus diesem Grund hat er gemeinsam mit zahlreichen Juristen in den letzten Tagen diverse Klagen und Sammelklagen in zahlreichen Ländern lanciert.
Die Begründung der Anwälte ist so einfach wie logisch: das Grundgesetz in Deutschland und die Verfassung in der Schweiz stehen IMMER über einer Verordnung (Deutschland) und einem Gesetz (Schweiz) des jeweiligen Landes. Diese dürfen deshalb das Grundgesetz und die Verfassung nicht torpedieren. Das Epidemiegesetz oder eine entsprechende Verordnung sieht zwar mögliche Einschränkungen vor, diese müssen jedoch stets zeitlich begrenzt, evidenzbasierend und verhältnismässig sein. Leider ist kein einziges dieser Kriterien im Falle der aktuellen Lockdowns erfüllt. Somit stehen die verhängten Massnahmen auf juristisch sehr dünnem Eis.