Neue Corona-Massnahmen ab 12. Dezember 2020
Spruch des Tages von Ueli Maurer: «Schneesicherer Schuldenberg»

Der Spruch des Tages kommt heute von Ueli Maurer auf die Frage eines Journa­lis­ten, ob der Schul­den­berg nicht langsam zu hoch werde. Maurer entgeg­ne­te ihm: «Wir könnten dann zumin­dest einmal die Olympi­schen Spiele auf dem Schul­den­berg durch­füh­ren, denn dieser wird so hoch, dass er bestimmt schnee­si­cher ist.»

Die ab morgen gültigen Massnahmen

Daneben stellte der Bundes­rat heute die ab morgen gülti­gen Massnah­men zur Eindäm­mung der Corona-Fallzah­len und der Senkung des R‑Werts vor:

  • Sperr­stun­de ab 19 Uhr: Restau­rants, Bars, Läden, Museen, Biblio­the­ken sowie Sport- und Freizeit­an­la­gen müssen zwischen 19 und 6 Uhr schlies­sen. Am 24. Dezem­ber und für Silves­ter gilt die Sperr­stun­de erst ab 1 Uhr. Takea­way-Angebo­te und Liefer­diens­te können weiter­hin bis um 23 Uhr offenbleiben.
  • Kanto­nen mit einer günsti­gen epide­mio­lo­gi­schen Entwick­lung ist es erlaubt, die Sperr­stun­de bis auf 23 Uhr auszu­wei­ten. Momen­tan sind das alle westschwei­zer Kantone mit Ausnah­me von Bern.
  • Keine Verschär­fun­gen bei private Treffen: Der Bundes­rat verzich­tet auf eine weitere Beschrän­kung der priva­ten Treffen. Er bleibt bei der bishe­ri­gen Regelung mit maximal zehn Perso­nen. Er empfiehlt jedoch dringend, Treffen im Priva­ten auf zwei Haushal­te zu beschrän­ken.
  • Öffent­li­che Veran­stal­tun­gen verbo­ten: Öffent­li­che Veran­stal­tun­gen werden mit Ausnah­men von religiö­sen Feiern, Beerdi­gun­gen, politi­schen Kundge­bun­gen und Versamm­lun­gen von Legis­la­ti­ven verboten.
  • Sport nur noch mit bis zu 5 Perso­nen: Sport­ak­ti­vi­tä­ten sind nur noch in Gruppen bis höchs­tens fünf Perso­nen erlaubt. Kontakt­sport­ar­ten bleiben verbo­ten.
  • Auch im nicht profes­sio­nel­len Kultur­be­reich werden Gruppen­ak­ti­vi­tä­ten auf 5 Perso­nen einge­schränkt.
  • Erlaubt bleiben weiter­hin sport­li­che und kultu­rel­le Aktivi­tä­ten (ohne Wettkämp­fe) von Kindern und Jugend­li­chen bis 16 sowie Trainings und Wettkämp­fe im Profi­sport. Weiter­hin erlaubt sind auch Proben und Auftrit­te von profes­sio­nel­len Künst­le­rin­nen und Künstlern.