Bahnt sich ein Volksaufstand an?
Lauterbach fordert unbefristeten Lockdown

Der Lockdown in Deutsch­land soll bis zum 31. Januar 2021 verlän­gert werden – nach dem Wunsch von SPD-Mann Karl Lauter­bach sogar zeitlich unbegrenzt. Dagegen regt sich bei den mittel­stän­di­schen Gewer­be­trei­ben­den nun jedoch massi­ver Widerstand.

Inzidenzwert soll auf 25 gesenkt werden

In Deutsch­land stehen die Zeichen auf Sturm. Obwohl die aktuel­len Infek­ti­ons­zah­len in Deutsch­land wesent­lich tiefer sind als dieje­ni­gen in der Schweiz fordert der SPD-«Gesundheitsexperte» Karl Lauter­bach eine weitere Verschär­fung der Corona-Massnah­men. Gemäss dem Nachrich­ten­ma­ga­zin «Spiegel» schlägt er einen Richt­wert von 25 Infek­tio­nen pro 100’000 Menschen vor. Ein Inzidenz­wert (Rate der Neuin­fek­tio­nen auf 100.000 Einwoh­ner in sieben Tagen) von 50 reiche nicht aus. Statt­des­sen sollte dieser Wert auf 25 gesenkt werden. Am Sonntag lag dieser Wert aktuell bei knapp 140.

Unbefristeter Lockdown gefordert

Statt die Maßnah­men erst zu lockern und dann wieder zu verschär­fen, fordert Lauter­bach einen zeitlich unbegrenz­ten Shutdown. Er begrün­det dies damit, dass nach einer Aufhe­bung des Lockdowns keine stren­ge­ren Massnah­men mehr durch­ge­setzt werden könnten, da dann der Wider­stand der Bevöl­ke­rung wohl zu gross wäre. Heute wurde zudem bekannt, dass der Lockdown über den anvisier­ten 10. Januar hinaus bis zum 31. Januar 2021 bereits beschlos­se­ne Sache ist, und morgen kommu­ni­ziert werden soll.

Massiver Widerstand gegen Lockdown-Verlängerung angekündigt

Im Netz regt sich inzwi­schen massi­ver Wider­stand gegen die angekün­dig­te Lockdown-Verlän­ge­rung. So wird unter dem Hashtag #wirma­chen­auf über das Telegram-Netzwerk eine breite Front von bereits gegen 50’000 Teilneh­mern mobili­siert, die Ihre Unter­neh­men ab dem 11. Januar 2021 in jedem Fall wieder öffnen werden.

Die Deutschen Unter­neh­mer sind nicht die einzi­gen, die den Volks­auf­stand proben werden. Auch die Gaststät­ten in den Nieder­lan­den kündig­ten bereits aktiven Wider­stand an. Die Berli­ner Zeitung berich­te­te, dass Restau­rant­be­trei­ber in etlichen Orten der Nieder­lan­de ab dem 17. Januar 2021 selbst dann wieder Gäste empfan­gen werden, wenn dies wegen der Corona-Pande­mie immer noch verbo­ten sein sollte. Die betei­lig­ten Wirte würden der Regie­rung das Vertrau­en entzie­hen, berich­te­te die nieder­län­di­sche Nachrich­ten­agen­tur ANP am Mittwoch. Ihren «Ungehor­sam» begrün­de­ten sie damit, dass ihre Betrie­be vor dem Zusam­men­bruch stünden, während staat­li­che Unter­stüt­zung ausbleibe.

Juristische Unterstützung

Der Corona-Ausschuss mit zahlrei­chen Juris­ten aus verschie­de­nen Ländern beschäf­tigt sich seit Monaten mit den Corona-Massnah­men. Er ist klar der Ansicht, dass die verhäng­ten Massnah­men geset­zes­wid­rig sind. Aus diesem Grund hat er gemein­sam mit zahlrei­chen Juris­ten in den letzten Tagen diverse Klagen und Sammel­kla­gen in zahlrei­chen Ländern lanciert.

Die Begrün­dung der Anwälte ist so einfach wie logisch: das Grund­ge­setz in Deutsch­land und die Verfas­sung in der Schweiz stehen IMMER über einer Verord­nung (Deutsch­land) und einem Gesetz (Schweiz) des jewei­li­gen Landes. Diese dürfen deshalb das Grund­ge­setz und die Verfas­sung nicht torpe­die­ren. Das Epide­mie­ge­setz oder eine entspre­chen­de Verord­nung sieht zwar mögli­che Einschrän­kun­gen vor, diese müssen jedoch stets zeitlich begrenzt, evidenz­ba­sie­rend und verhält­nis­mäs­sig sein. Leider ist kein einzi­ges dieser Krite­ri­en im Falle der aktuel­len Lockdowns erfüllt. Somit stehen die verhäng­ten Massnah­men auf juris­tisch sehr dünnem Eis.