Einreichung vor Bundesgericht
Beschwerde gegen Demo-Beschränkung

Links-grüne Partei­en und Grund­rechts-Organi­sa­tio­nen aus dem Kanton Bern haben beim Bundes­ge­richt Beschwer­de einge­reicht gegen die gelten­de Maximal-Zahl von 15 Perso­nen an Kundgebungen.

Der Kanton Bern hat die Zahl in seiner Covid-Verord­nung festge­legt. Sie liegt tiefer als die Maximal­zahl des Bundes­rats. In der Beschwer­de heisst es, die kanto­na­le Beschrän­kung verstos­se gegen die Grund­rech­te der Meinungs- und Versamm­lungs­frei­heit. Der Gesund­heits­schutz sei durch Demons­tra­tio­nen mit Masken­trag­pflicht nicht beeinträchtigt.

Anfang April hatten auch in Zürich linke Partei­en und Organi­sa­tio­nen Beschwer­de einge­reicht gegen eine 15-Personen-Obergrenze.