Der Corona-Skandal | Episode 8
Nichtigkeitsklage gegen die Zulassung des BioNTech/Pfizer-Impfstoffs

Laut der Zellbio­lo­gin Vanessa Schmidt-Krüger birgt der mRNA-Impfstoff erheb­li­che gesund­heit­li­che Gefah­ren in sich. Rechts­an­wäl­tin Renate Holzei­sen hat deshalb nun eine Nichtig­keits­kla­ge im beschleu­nig­ten Verfah­ren gegen den Pfizer/­Bi­ontech-Impfstoff einge­reicht. Ist sie erfolg­reich, muss die Impfkam­pa­gne sofort abgebro­chen und der mRNA-Impfstoff zurück­ge­zo­gen werden.

Episodenübersicht

Juristischer Paukenschlag gegen die Impfstoffhersteller

Gestern reichte die Rechts­an­wäl­tin Dr. Renate Holzei­sen beim Europäi­schen Gericht eine Nichtig­keits­kla­ge gegen den Durch­füh­rungs­be­schluss der EU-Kommis­si­on hinsicht­lich der zentra­li­sier­ten Zulas­sung des Corona-Impfstoffs von BioNTech-Pfizer samt Antrag auf ein beschleu­nig­tes Verfah­ren ein. Die Nichtig­keits­kla­ge ist einer der Rechts­be­hel­fe, die vor dem Gerichts­hof der Europäi­schen Union einge­legt werden können. Der Kläger beantragt damit die Aufhe­bung eines Rechts­akts, der von einer Insti­tu­ti­on, einem Organ oder einer Einrich­tung der Europäi­schen Union erlas­sen wurde.

Als Grund­la­ge der Klage dient die Garan­tie auf körper­li­che Unver­sehrt­heit und auf Gesund­heits­schutz von persön­lich und unmit­tel­bar betrof­fe­nen Mitar­bei­tern im Bereich Gesund­heit und Pflege. Diese stehen an erster Stelle der von der EU-Kommis­si­on vorge­ge­be­nen Covid-Impfstra­te­gie, und sind dadurch nachweis­lich einem enormen Druck in Richtung Impfzwang ausgesetzt.

Kläger sind 36 Südti­ro­ler, die allesamt im Gesund­heits- bzw. Pflege­we­sen tätig sind und einem immer stärke­ren Impfzwang ausge­setzt werden. Der Druck ist immens und reicht von einem sozial morali­sie­ren­den Druck bis hin zur Anord­nung arbeits­recht­li­cher Konse­quen­zen. Die Aggres­si­on gegen jene, die sich nicht diesen experi­men­tel­len «Impfstof­fen» unter­wer­fen wollen, hat Holzei­sen zufolge in Italien kürzlich einen Höhepunkt erreicht, als der Haus- und Hof-Virolo­ge der italie­ni­schen Regie­rung wörtlich zum «Abschuss» der Covid-Impfgeg­ner und einen noch mindes­tens zwei bis drei Monate andau­ern­den Lockdown aufge­ru­fen hat. „Wir haben längst die Grenzen des Erträg­li­chen verlas­sen“, mahnt die Juris­tin, die auch an den obers­ten Gerichts­hö­fen Itali­ens zugelas­sen ist.

Der Klage gegen den Covid-19 mRNA-Impfstoff von BioNTech

Im Mittel­punkt der aktuel­len Klage steht der Covid-19 mRNA-Impfstoff „Comirna­ty“ des Biotech­no­lo­gie­un­ter­neh­mens BioNTech. „Cormirna­ty“ ist die erste in der EU auf mRNA basier­te Substanz, die als Covid-Impfstoff zentral von der Europäi­schen Kommis­si­on bedingt zugelas­sen wurde. In der Funkti­ons­wei­se entspricht er einem gentech­nisch basier­ten Eingriff und hat laut Klage­schrift „absolut nichts mit herkömm­li­chen Impfstof­fen zu tun.“ Faktisch entspre­che der Wirkstoff einem Genthe­ra­peu­ti­kum. „Auch die zwei weite­ren als «Impfstof­fe» zugelas­se­nen Substan­zen von Moderna und Astra­Ze­ne­ca sind experi­men­tel­ler Natur“, heißt es in der Klage­schrift. Analoge Klagen sollen deshalb demnächst auch gegen diese beiden Herstel­ler einge­reicht werden.

„In der Sache selbst sind die Verlet­zun­gen gelten­den EU-Rechts über die Zulas­sung von Arznei­mit­teln so gravie­rend“, so die Einschät­zung von Rechts­an­wäl­tin Holzei­sen, „dass dies zu einer sofor­ti­gen Ausset­zung der Markt­zu­las­sung führen muss, wenn die Europäi­sche Gemein­schaft die in ihren Verträ­gen und der Grund­rechts­char­ta veran­ker­ten, den EU-Bürgern zu garan­tie­ren­den Grund­rech­te, noch einiger­ma­ßen ernst nimmt.“

In der Nichtig­keits­kla­ge wird die Begrün­dung der Klage­le­gi­ti­ma­ti­on der 36 Kläger ausge­führt. Holzei­sen rechnet damit, dass es nun sogar zu Streit­hil­fen aus weite­ren EU-Mitglieds­län­dern kommt. Inzwi­schen wurde die Nichtig­keits­kla­ge von der Kanzlei des Europäi­schen Gerichts bereits der Europäi­schen Kommis­si­on zugestellt. Diese hat nun bis zum 4. März Zeit, ihre Stellung­nah­me zu einem beschleu­nig­ten Entschei­dungs­ver­fah­ren abzugeben.

Kommentar der Redaktion

Noch immer weiss ein Gross­teil der Bevöl­ke­rung nicht, dass sich die Funkti­ons­wei­se von Covid-Impfstof­fen grund­sätz­lich von konven­tio­nel­len Impfun­gen unter­schei­det. In der Klage wird deshalb nochmals klar darauf hinge­wie­sen, dass es sich bei der gespritz­ten Substanz von BioNTech/Pfizer NICHT um einen herkömm­li­chen Impfstoff handelt, sondern der Wirkstoff einem experi­men­tel­len Genthe­ra­peu­ti­kum entspricht. Die Wirkun­gen der Substanz wurden nicht wie gewohnt in einer Langzeit­stu­die über mögli­che unerwünsch­te Langzeit­fol­gen unter­sucht. Trotz­dem wird die neuar­ti­ge Substanz nach einem überhas­te­ten Zulas­sungs­ver­fah­ren Millio­nen von gesun­den Menschen auf der ganzen Welt in den Organis­mus gespritzt.

Endlich regt sich nun aktiver juris­ti­scher Wider­stand gegen diesen hoffent­lich einma­li­gen Mensch­heits­ver­such, dessen Tragwei­te wohl erst in einigen Monaten und Jahren ersicht­lich werden wird.

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