USA: Oberster Gerichtshof von Wisconsin
Aufhebung der bundesstaatweiten Maskenpflicht

Der Oberste Gerichts­hof von Wiscon­sin hat am Mittwoch entschie­den, dass Gouver­neur Tony Evers als Reakti­on auf die Pande­mie mehrere Notstands­ge­set­ze im Bereich der öffent­li­chen Gesund­heit rechts­wid­rig erlas­sen hat. Auch die Masken­pflicht verliert damit ihre Gültigkeit.

Verbot neuer Notstandsverordnungen

Tony Evers, US-Demokrat und Gouver­neur des US-Bundes­staa­tes Wiscon­sin, strei­tet seit mehre­ren Monaten mit den US-Republi­ka­nern über die Corona-Regeln. Nun darf Evers laut dem Gerichts­ur­teil ohne die Zustim­mung des von den Republi­ka­nern kontrol­lier­ten Parla­ments keine neuen Notstands­ver­ord­nun­gen für die öffent­li­che Gesund­heit erlas­sen, die eine Masken­pflicht vorschreiben.

Bundesstaatweite Maskenpflicht ist gesetzeswidrig und ungültig

Die Richter erklär­ten die landes­wei­te Masken­pflicht für ungül­tig und entschie­den, dass Evers seine Befug­nis­se bei der Einfüh­rung mehre­rer Notfall­ver­ord­nun­gen über die anhal­ten­de COVID-19-Pande­mie überschrit­ten hatte. Evers nutzte die Notfall­ver­ord­nun­gen, um zu verlan­gen, dass ein Mund- und Nasen­schutz landes­weit in allen Innen­räu­men getra­gen wird, nachdem sich die Gesetz­ge­ber dagegen entschie­den hatten. “Die Frage in diesem Fall ist nicht, ob der Gouver­neur klug gehan­delt hat, sondern ob er recht­mä­ßig gehan­delt hat. Wir schlie­ßen daraus, dass es nicht der Fall war”, sagte Richter Brian Hagedorn.

Notstand kann nicht beliebig verlängert werden

Das Gesetz des Bundes­staa­tes besagt, dass Gouver­neu­re Gesund­heits­not­fäl­le für 60 Tage ausru­fen können, worauf­hin die Legis­la­ti­ve eine Verlän­ge­rung geneh­mi­gen muss. Evers argumen­tier­te, dass er ohne diese Zustim­mung neue Notfäl­le ausru­fen kann, da sich die Gefahr durch die Pande­mie geändert habe – ähnlich wie bei Notstands­er­klä­run­gen über unter­schied­li­che Hochwas­ser­er­eig­nis­se im selben Fluss.

Richter Hagedorn erwider­te, dass das Gesetz, das Notfäl­le im Bereich der öffent­li­chen Gesund­heit regelt, “so gelesen werden muss, dass es dem Gouver­neur unter­sagt ist, wieder­holt Notstän­de für densel­ben Zustand auszu­ru­fen, wenn keine Zustim­mung des Gesetz­ge­bers vorliegt”.

Maskenpflicht per sofort beendet

Die bundes­staat­wei­te Masken­pflicht sollte am 5. April auslau­fen, endet jedoch unmit­tel­bar nach dem Gerichts­ur­teil vom Mittwoch. Evers kann keine neuen Anord­nun­gen erlas­sen, es sei denn, der von den Republi­ka­nern kontrol­lier­te Gesetz­ge­ber stimmt dafür, sie durch eine gemein­sa­me Resolu­ti­on zu verlängern.

In einer Erklä­rung ermutig­te Evers die Bewoh­ner des Bundes­staa­tes, weiter­hin Atemschutz­mas­ken zu verwen­den und ihre Reisen über die Oster­fe­ri­en zu beschrän­ken. Er sagte, seine Handlun­gen während der Pande­mie zielen darauf ab, “die Bürger von Wiscon­sin gesund und sicher zu halten”. Er habe den Exper­ten für Wissen­schaft und öffent­li­che Gesund­heit vertraut. “Unser Kampf gegen COVID-19 ist noch nicht vorbei. Während wir daran arbei­ten, dass die Menschen so schnell wie möglich geimpft werden, wissen wir, dass das Tragen von Masken Leben rettet. Die Bürger von Wiscon­sin müssen weiter­hin Atemschutz tragen, damit wir dieses Virus besie­gen können”, erklär­te der Politiker.

Kommentar der Redaktion

Mit den europäi­schen Gerichts­ur­tei­len von gestern in Wien und Brüssel kommt heute ein weite­res aus den USA hinzu, das die Recht­mäs­sig­keit der Corona-Massnah­men als klar geset­zes­wid­rig anpran­gert. Die ungerecht­fer­tig­ten Corona-Massnah­men mussten noch am Tag des Urteils aufge­ho­ben werden.

Dies ist ein starkes Signal auf andere US-Bundes­staa­ten und wird sicher­lich auch in Europa nicht unbeach­tet bleiben. Es ist zu hoffen, dass auch die europäi­schen Gerich­te dem monate­lan­gen evidenz­lo­sen Nonsens aus Masken­pflicht, Isola­ti­on, Quaran­tä­ne und Testor­gi­en endlich ein rasches Ende bereiten.

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