Europarat-Resolution für die Schweiz und die EU
Europarat verbietet die Diskriminierung von Ungeimpften mittels Resolution

Mit der Resolu­ti­on 2361 hat der Europa­rat, die wichtigs­te menschen­recht­li­che Organi­sa­ti­on in Europa, völker­recht­li­che Leitli­ni­en gegen eine Diskri­mi­nie­rung von Nicht­ge­impf­ten geschaf­fen, die von den 47 Mitglieds­staa­ten einzu­hal­ten sind. Dazu gehört die gesamte EU wie auch die Schweiz, die bereits seit 1963 dem Rat angehört.

Der Europarat wahrt die demokratischen Rechte

Der Europa­rat wurde am 5. Mai 1949 zum Ziel der Völker­ver­stän­di­gung von zehn europäi­schen Staaten gegrün­det und hat seinen Sitz in Strass­burg. Der Rat ist ein Forum für Debat­ten über allge­mei­ne europäi­sche Fragen. In seinem Rahmen werden zwischen­staat­li­che, völker­recht­lich verbind­li­che Abkom­men (Europa­rats-Konven­tio­nen, etwa die Europäi­sche Menschen­rechts­kon­ven­ti­on) mit dem Ziel abgeschlos­sen, das gemein­sa­me Erbe zu bewah­ren und wirtschaft­li­chen und sozia­len Fortschritt zu fördern.

Seit 1993 widmet sich der Europa­rat verstärkt der Wahrung der demokra­ti­schen Sicher­heit. Dazu zählen insbesondere:

Die Öffent­lich­keit kennt vor allem eine Insti­tu­ti­on des Europa­rats: den Europäi­schen Gerichts­hof für Menschen­rech­te (EGMR), der ebenfalls in Strass­burg angesie­delt ist. Seine Grund­la­ge ist die bekann­tes­te Errun­gen­schaft des Europa­rats, nämlich die Europäi­sche Menschen­rechts­kon­ven­ti­on (EMRK) von 1950.

Debatte um Zwangsimpfung und Privilegien

Die Debatte um mögli­che Zwangs­imp­fun­gen oder Sonder­pri­vi­le­gi­en für Geimpf­te ist bereits seit einigen Wochen in zahlrei­chen europäi­schen Ländern im Gange. Anfang Dezem­ber 2020 hat in der Schweiz die «Freiheit­li­che Bewegung Schweiz» (FBS) die Initia­ti­ve «Stopp Impfpflicht» lanciert. Ziel der Initia­ti­ve ist es, dass Eingrif­fe in die körper­li­che oder geisti­ge Unver­sehrt­heit einer Person deren Zustim­mung bedür­fen, wie dies die Verfas­sung vorsieht. Weiter dürfen einer Person bei der Verwei­ge­rung der Impfung keine sozia­len oder beruf­li­chen Nachtei­le erwachsen.

Die Schwei­zer gehören im Vergleich zu den europäi­schen Nachbarn zu denje­ni­gen, die dem Impfen tenden­zi­ell eher skeptisch gegen­über­ste­hen. In Deutsch­land und Öster­reich ist tradi­tio­nell keine derart kriti­sche Haltung gegen­über Impfun­gen vorhan­den. Deshalb erstaunt es umso mehr, dass man aus Öster­reich momen­tan Sprüche hört wie: «Die Pande­mie betrifft uns alle, deshalb müssen sich alle impfen lassen. Das ist das mindes­te, was jeder tun kann». Bei solchen Aussa­gen kriegt wohl mancher Zögerer sogar ein schlech­tes Gewis­sen, weil er ja kein «unsoli­da­ri­scher» Mensch sein möchte.

Bisher versi­chern zwar die Politi­ker – meist gleich nachdem sie eine Impfpflicht öffent­lich andenken – immer wieder, dass es diese nicht geben würde. Doch es gibt bereits Bestre­bun­gen von Flugli­ni­en, nur noch Geimpf­te an Bord zu lassen. Weiter wird über mögli­che Reise­be­schrän­kun­gen oder Einlass­ver­bo­te bei Veran­stal­tun­gen gespro­chen. Dabei wird jedoch in allen Fällen verges­sen, dass es bereits Millio­nen von Menschen gibt, die mit dem Corona-Virus schon infiziert wurden, und nun dagegen immun sind. Gemäss neusten Studien haben diese eine konstan­te und stabile Langzeit-Immuni­tät entwickelt. 

Die Resolution 2361 gegen Diskriminierung

Einmal mehr werden die wichtigs­ten Ereig­nis­se kaum in den Leitme­di­en kommu­ni­ziert. Dazu gehört zweifels­frei auch die Resolu­ti­on 2361, die von der Parla­men­ta­ri­schen Versamm­lung des Europa­ra­tes am 27. Januar 2021 verab­schie­det wurde. Mit dieser Resolu­ti­on hat nun die wichtigs­te menschen­recht­li­che Organi­sa­ti­on in Europa völker­recht­li­che Leitli­ni­en geschaf­fen, die von den 47 Mitglieds­staa­ten, sprich: der EU wie auch der Schweiz, zur Kennt­nis genom­men und in natio­na­les Recht umgesetzt werden können.

Darin heißt es unter anderem im Paragraph 7.3:

7.3.1 «Es ist sicher­zu­stel­len, dass die Bürger darüber infor­miert werden, dass die Impfung NICHT verpflich­tend ist, und dass niemand politisch, gesell­schaft­lich oder ander­wei­tig unter Druck gesetzt wird, sich impfen zu lassen, wenn er dies nicht selbst möchte»

7.3.2 «Es ist sicher­zu­stel­len, dass niemand diskri­mi­niert wird, weil er nicht geimpft wurde, aufgrund mögli­cher Gesund­heits­ri­si­ken oder weil er sich nicht impfen lassen möchte»

Mit dieser extrem wichti­gen Resolu­ti­on wird recht­lich dafür gesorgt, dass eine Diskri­mi­nie­rung etwa am Arbeits­platz oder ein Verbot von Reisen für Nicht­ge­impf­te ab sofort recht­lich nicht mehr so einfach durch­führ­bar ist. In jedem Gerichts­ver­fah­ren, gegen­über jedem Heimlei­ter, jedem Arbeit­ge­ber, jeder Behörde, jedem Reise­an­bie­ter kann man sich nun auf diese Konven­ti­on berufen. 

Es ist zu erwar­ten, dass diese Resolu­ti­on Eingang ins Gewohn­heits­recht oder in die Rechts­an­wen­dung etwa von Gerich­ten findet. Auf diese Weise könnte sie auch auf den Gesetz­ge­ber politi­schen Druck erzeugen.

Kommentar der Redaktion

Die Resolu­ti­on 2361 gegen Diskri­mi­nie­rung von Menschen, die sich nicht impfen lassen wollen oder können ist nicht hoch genug einzu­schät­zen. Die Entschei­dun­gen des Europa­rats haben für die europäi­schen Staaten wie auch die Schweiz einen binden­den Charak­ter. Das heisst, sie müssen zwingend anerkannt und zur Kennt­nis genom­men werden und können nicht einfach ignoriert werden. 

Die Politi­ker und Behör­den sind nun gut beraten, die Entschei­dun­gen des Europa­rats wie in der Resolu­ti­on gefor­dert, rasch und klar den Bürgern zu kommu­ni­zie­ren und deren Einhal­tung Folge zu leisten.

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