Gerichtliche Anordnung wird von Berufungsgericht aufgehoben 16.02.2021
Ausgangssperre in den Niederlanden muss aufgehoben werden
In den Niederlanden gilt seit dem 23. Januar eine nächtliche Ausgangssperre. An den ersten Abenden nach deren Inkrafttreten kam es deshalb zu gewaltsamen Protesten. Ein Gericht hat die Ausgangssperren nun für unrechtmäßig erklärt und ordnet deren Aufhebung an.
Ausgangssperre ist unrechtmässig
Ein niederländische Verwaltungsgericht hat die Ausgangssperre als staatliche Maßnahme im Kampf gegen die Corona-Pandemie für unrechtmäßig erklärt und die sofortige Aufhebung angeordnet. Das Gericht in Den Haag gab damit am Dienstag in Den Haag einer Klage der Corona-skeptischen Protestgruppe «Viruswahrheit» recht.
Seit dem 23. Januar gilt in den Niederlanden eine abendliche Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5.30 Uhr. An den ersten Abenden nach Inkrafttreten hatte es in zahlreichen Städten heftige Krawalle deswegen gegeben.
Keine akute Notsituation
Die Regierung hatte die Ausgangsperre auf Grundlage eines Notgesetzes verhängt, nach der sie Maßnahmen ergreifen kann auch ohne das Parlament einzubeziehen. Nach Auffassung des Gerichts handelte es sich aber um keine akute Notsituation. Die Ausgangssperre ist nach Ansicht des Gerichts eine schwere Einschränkung der Bewegungsfreiheit und ein Eingriff in die persönlichen Lebensumstände der Bürger.
16.02.2021, 21:48 Uhr
Ausgangssperre in NL gilt nun doch wieder
Nachdem die Regierung Berufung gegen die Anordnung eines Verwaltungsgerichts zur Aufhebung der Ausgangssperre eingelegt hat, hat nun ein Berufungsgericht im Eilverfahren neu entschieden. Es hat das zuvor gefällte Urteil ausgesetzt, das die Ausgangssperre aufhob. Ein nächstes Verfahren folgt nun am Freitag. Durch die Aufhebung bleibt die nächtliche Ausgangssperre also vorläufig in Kraft. Die Bevölkerung darf nun also weiterhin von 21:00 Uhr bis 04:30 Uhr das Haus nicht verlassen.
Meinung der AirVox-Redaktion
Seit Monaten prangern wir die ungerechtfertigten Massnahmen der Politik an und rufen dazu auf, sich dagegen juristisch zu wehren. Ein Grossteil aller Massnahmen ist schlicht verfassungswidrig. Doch wo kein Kläger, da kein Richter.
Es ist höchste Zeit, dass diese verfassungswidrigen Massnahmen von unseren Gerichten aufgehoben werden und die Politiker-Herrschaften, die inzwischen in zahlreichen Ländern Europas wie selbstherrliche Diktatoren über die Bevölkerung herrschen, zur Rechenschaft gezogen werden.